Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1993

Geschäftszahl

93/10/0143

Rechtssatz

Keine Vorschrift des Firmenrechtes (Hinweis zB Paragraphen 17, ff HGB, Paragraph 5, GmbHG) steht der Eintragung einer Firma, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, im Wege. Die Eintragung einer Firma, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, befreit daher nicht von der Verpflichtung, beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln die Verbotsnorm des Paragraph 9, LMG 1975 zu beachten. Es ist somit iSd Paragraph 9, LMG 1975 tatbildlich, beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln gesundheitsbezogene Angaben zu verwenden, mögen diese auch Bestandteil der Firma des Herstellers sein.