Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1993

Geschäftszahl

93/10/0143

Rechtssatz

Die Bezeichnung "Die gesunde Alternative" stellt eine gesundheitsbezogene Angabe iSd Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG 1975 dar, weil diese Bezeichnung geeignet ist, beim durchschnittlichen Interessenten bei flüchtiger Betrachtung den Eindruck zu erwecken, daß der Konsum des so bezeichneten Lebensmittels einen günstigen Einfluß auf die Gesundheit (wenigstens im Sinne einer gesunderhaltenden Wirkung) hat.