Verwaltungsgerichtshof
18.10.1993
93/10/0143
GRS wie 83/10/0161 E 20. Oktober 1986 RS 4
Verbotene Angaben nach Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG sind auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten gesundheitsbezogenen Eindruck erwecken.