Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1993

Geschäftszahl

93/10/0143

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0161 E 20. Oktober 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Verbotene Angaben nach Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG sind auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten gesundheitsbezogenen Eindruck erwecken.