GRS wie 84/10/0282 E 24. Juni 1985 VwSlg 11802 A/1985 RS 1
Stammrechtssatz
Auch ein eine Berufung als verspätet zurückweisender Bescheid ist "eine Berufungsentscheidung" iSd § 51 Abs 5 VStG 1950.Auch ein eine Berufung als verspätet zurückweisender Bescheid ist "eine Berufungsentscheidung" iSd Paragraph 51, Absatz 5, VStG 1950.