Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1993

Geschäftszahl

93/09/0186

Rechtssatz

Mit seinem Vorbringen, im ersten Halbjahr 1991 seien zahlreiche Anträge auf Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen abgelehnt worden (daß allerdings der Beschuldigte selbst im Jahre 1991 vor dem Tatzeitpunkt - 23.5.1991 - Anträge auf Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen gestellt hätte, hat er selbst nicht behauptet) und Beschäftigungsbewilligungen "seltener als weiße Raben" gewesen seien, vermag der Beschuldigte nicht darzutun, daß die Stellung von Anträgen auf Erteilung der erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen keine ihm zumutbare Maßnahme gewesen wäre, um die behauptete Gefahr (für sein Vermögen) abzuwenden.