Verwaltungsgerichtshof
25.04.1995
93/08/0285
GRS wie VwGH E 1993/01/26 91/08/0058 3
Ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb wird ab jenem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr einer Person geführt, ab dem sie auf Grund ihrer dinglichen oder obligatorischen Rechtsstellung aus den getätigten Geschäften (im Rahmen der Betriebsführung) im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet wird.
(Hinweis auf E 1980/09/19 2207/77 1)