Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1995

Geschäftszahl

93/08/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/26 91/08/0058 3

Stammrechtssatz

Ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb wird ab jenem Zeitpunkt auf Rechnung und Gefahr einer Person geführt, ab dem sie auf Grund ihrer dinglichen oder obligatorischen Rechtsstellung aus den getätigten Geschäften (im Rahmen der Betriebsführung) im Außenverhältnis berechtigt und verpflichtet wird.

(Hinweis auf E 1980/09/19 2207/77 1)