Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1995

Geschäftszahl

93/08/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/25 94/08/0001 4

Stammrechtssatz

Für die Frage, ob ein landwirtschaftlicher (forstwirtschaftlicher) Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Anspruchswerbers geführt wird, ist - so wie für die Versicherungspflicht nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, BSVG (Hinweis E 18.6.1991, 90/08/0197) - maßgeblich, ob der Anspruchswerber aus der Betriebsführung im Außenverhältnis (also im Verhältnis zu Dritten) berechtigt und verpflichtet wird.