Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1997

Geschäftszahl

93/08/0272

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0058 11

VwSlg 13383 A/1991

Stammrechtssatz

Ist die Feststellung der Beitragsfreiheit hinsichtlich eines bestimmten Betrages nicht möglich, so liegt (im Zweifel) jedenfalls beitragspflichtiges Entgelt iSd Paragraph 49, Absatz eins, ASVG vor.