Verwaltungsgerichtshof
12.04.1994
93/08/0259
Eine Globalzession entbindet einen haftungspflichtigen Geschäftsführer nicht davon, schon in der Vereinbarung oder im Einzelfall für die rechtzeitige Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge Vorsorge zu treffen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0193; E 27.6.1989, 89/14/0113). Der bloße Vorwurf der Unterlassung entsprechender Reaktionen auf eine "Behinderung durch die Hausbank der GmbH im Zuge der Abwicklung der Globalzessionsvereinbarung" genügt jedoch nicht für die Begründung einer Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/08/0260
93/08/0261