Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1994

Geschäftszahl

93/08/0259

Rechtssatz

Nur die Erfüllung der unter den Umständen möglichen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten durch den zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer vermag eine Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG auszuschließen, nicht aber seine Schuldlosigkeit am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw sein Vertrauen auf die Finanzierungszusage der Hausbank (Hinweis E 13.3.1990, 89/08/0217; E 19.2.1991, 90/08/0016; E 28.4.1992, 92/08/0055; E 29.1.1993, 92/17/0042).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/08/0260

93/08/0261