Verwaltungsgerichtshof
12.04.1994
93/08/0259
GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/08/0100 6
Bei der Vertreterhaftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG kommt es für die Frage des Verschuldens nicht auf den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit an, sondern auf die bei Fälligkeit der Beitragsschuld gegebene Liquiditätslage und die vom Vertreter daraus gezogenen Konsequenzen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/08/0260
93/08/0261