Verwaltungsgerichtshof
12.04.1994
93/08/0259
Da es für die Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG ohne Bedeutung ist, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft trifft, bedarf es im Haftungsverfahren nicht der Klärung der Ursachen einer Insolvenz der Gesellschaft, des Zeitpunktes des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit oder der Erkennbarkeit der Überschuldung der Gesellschaft (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0261-0263; E 18.11.1991, 90/15/0176).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/08/0260
93/08/0261