Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1994

Geschäftszahl

93/08/0257

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/25 92/08/0226 1

Stammrechtssatz

Für den Ausschluß des für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG konstitutiven Merkmals der persönlichen Abhängigkeit eines Beschäftigten genügt es schon, wenn ihm nur eine der genannten Berechtigungen zukommt:

1) Sanktionslose Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen im Rahmen einer Gesamtverpflichtung,

  1. Ziffer 2
    generelle Vertretungsbefugnis,
  2. Ziffer 3
    Zuziehung einer Hilfskraft ohne weitere Verständigung des Vertragspartners.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/08/0114 E 22. November 1994