Verwaltungsgerichtshof
02.07.1996
93/08/0240
GRS wie 89/08/0189 E 24. Oktober 1989 RS 2
In den Fällen, in denen mit einem Meldeverstoß eine Beitragsnachentrichtung verbunden ist, ist ein Beitragszuschlag in der Mindesthöhe der Verzugszinsen, die ohne seine Vorschreibung für die nachzuzahlenden Beiträge zu entrichten gewesen wären, festzusetzen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/08/0241