Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1994

Geschäftszahl

93/08/0237

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/11 90/08/0087 1

Stammrechtssatz

Ist die Dienstnehmereigenschaft eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH nicht schon kraft seiner Beteiligung an der Gesellschaft auszuschließen (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0092), so ist sie unter Bedachtnahme auf die von der Rechtsprechung hiefür als entscheidungskräftig angesehenen Merkmale zu klären (Hinweis E VS 10.12.1986, 83/03/0200, VwSlg 12325 A/1986, E 7.7.1992, 88/08/0127).

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 30.9.1994 94/08/0023