Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1994

Geschäftszahl

93/08/0213

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/07/02 89/08/0310 4

VwSlg 13465 A/1991

Stammrechtssatz

Eine aus der bloßen Art der übernommenen Tätigkeit erfließende Bindung an Ort und Zeit der Tätigkeit indiziert - für sich allein genommen - nicht notwendig persönliche Abhängigkeit (Hinweis E 19.3.1984, 81/08/0061, VwSlg 11.361 A/1984).