Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1994

Geschäftszahl

93/08/0210

Rechtssatz

Eine Uneinbringlichkeit "nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung" ist für die Haftung eines Vertreters nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG unmaßgeblich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/08/0211