Verwaltungsgerichtshof
22.03.1994
93/08/0210
Eine Uneinbringlichkeit "nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung" ist für die Haftung eines Vertreters nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG unmaßgeblich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/08/0211