Verwaltungsgerichtshof
30.05.1995
93/08/0201
Bei einer Postversendung von Mahnschreiben an den Zahlungspflichtigen als Unterbrechungsmaßnahme iSd Paragraph 68, Absatz 2, ASVG bedarf es zu deren Wirksamkeit als solche zwar nicht der Kenntnis des Zahlungspflichtigen hievon, wohl aber einer rechtlich wirksamen Zustellung.