Verwaltungsgerichtshof
30.05.1995
93/08/0201
Handelt es sich bei den Beitragsschulden um festgestellte Beitragsschulden iSd Paragraph 68, Absatz 2, erster Satz ASVG (Hinweis E 30.1.1986, 85/08/0116, E 24.10.1989, 89/08/0117), ist das Recht auf Einforderung dieser Schulden jedenfalls bei über Antrag des Versicherungsträgers eingeleiteten Exekutionsverfahren nicht verjährt.