Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1995

Geschäftszahl

93/08/0182

Rechtssatz

Weisungen der Gesellschafter, die auf Grund eines Dienstverschaffungsvertrages zur Verfügung gestellt werden, sind im Rahmen des Paragraph 20, Absatz eins, GmbHG, soweit sie die näheren Umstände der Erbringung der Dienstleistung betreffen, solche aus eigenem Recht und beruhen nicht etwa auf einem Delegationszusammenhang mit dem Verleihunternehmen aufgrund der mit diesem getroffenen Vereinbarungen.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/08/0183 bis 93/08/0186

Besprechung in:

ZAS Nr. 6 aus 2009,, S 333 bis 338;