Verwaltungsgerichtshof
17.01.1995
93/08/0182
Weisungen der Gesellschafter, die auf Grund eines Dienstverschaffungsvertrages zur Verfügung gestellt werden, sind im Rahmen des Paragraph 20, Absatz eins, GmbHG, soweit sie die näheren Umstände der Erbringung der Dienstleistung betreffen, solche aus eigenem Recht und beruhen nicht etwa auf einem Delegationszusammenhang mit dem Verleihunternehmen aufgrund der mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/08/0183 bis 93/08/0186
Besprechung in:
ZAS Nr. 6 aus 2009,, S 333 bis 338;