Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1997

Geschäftszahl

93/08/0178

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 85/08/0134 2

Stammrechtssatz

Bei der Mithilfe von Ehegatten in deren wirtschaftlichem Bereich spricht die Vermutung für eine unentgeltliche Beschäftigung als Ausfluß einer familienrechtlichen Verpflichtung (Hinweis E 7.3.1980, 64/79).