Verwaltungsgerichtshof
22.03.1994
93/08/0177
GRS wie VwGH E 1994/03/22 93/08/0176 8
Eine bloß fehlende Verwaltungsübung, nach der Provisionen (hier:
Provisionen für den Abschluß von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen) der ASVG-Beitragspflicht zu unterstellen gewesen wären, enthebt den Meldepflichtigen - anders als das Bestehen einer positiven, tatsächlich von der zuständigen Gebietskrankenkasse gehandhabten und dem Meldepflichtigen bekannten Verwaltungsübung, solche Provisionen nicht der Beitragspflicht zu unterziehen - grundsätzlich nicht von seiner Erkundigungspflicht.