Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.03.1994

Geschäftszahl

93/08/0177

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/22 93/08/0176 8

Stammrechtssatz

Eine bloß fehlende Verwaltungsübung, nach der Provisionen (hier:

Provisionen für den Abschluß von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen) der ASVG-Beitragspflicht zu unterstellen gewesen wären, enthebt den Meldepflichtigen - anders als das Bestehen einer positiven, tatsächlich von der zuständigen Gebietskrankenkasse gehandhabten und dem Meldepflichtigen bekannten Verwaltungsübung, solche Provisionen nicht der Beitragspflicht zu unterziehen - grundsätzlich nicht von seiner Erkundigungspflicht.