Verwaltungsgerichtshof
16.09.1997
93/08/0171
Bei bewährten fachlichen Kenntnissen von Mitarbeitern erübrigt sich eine Überwachung der Arbeitsdurchführung bzw die Erteilung von Weisungen, da solche Dienstnehmer einer stillen Autorität des Dienstgebers unterliegen (Hinweis E 21.11.1980, 1183/79).