Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1997

Geschäftszahl

93/08/0168

Rechtssatz

Daß der Auftragnehmer (hier: Reiseleiter) bestimmte Sprechstunden, deren zeitliche Lagerung er selbst bestimmen kann, abzuhalten hat, bedeutet noch keine Bindung an die Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen Sinn (Hinweis E 10.11.1988, 95/08/0171).