Verwaltungsgerichtshof
28.10.1997
93/08/0168
Daß der Auftragnehmer (hier: Reiseleiter) bestimmte Sprechstunden, deren zeitliche Lagerung er selbst bestimmen kann, abzuhalten hat, bedeutet noch keine Bindung an die Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen Sinn (Hinweis E 10.11.1988, 95/08/0171).