Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1997

Geschäftszahl

93/08/0168

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0131 7

(hier: Die sich aus der Natur der Sache ergebenden Umstände, daß der Reiseleiter die von ihm zu betreuenden Gäste an einem bestimmten Ort abzuholen und bei der Abreise an den Abfahrtsort zu bringen hatte, bedeuten daher noch keine solche Bindung)

Stammrechtssatz

Eine bloße Koordinierung mit den Erfordernissen des Vertragspartners bedeutet noch keine Weisungsgebundenheit im arbeitsrechtlichen Sinn (Hinweis E 19.2.1991, 89/08/0097).