Verwaltungsgerichtshof
28.10.1997
93/08/0168
GRS wie VwGH E 1991/09/17 90/08/0131 7
(hier: Die sich aus der Natur der Sache ergebenden Umstände, daß der Reiseleiter die von ihm zu betreuenden Gäste an einem bestimmten Ort abzuholen und bei der Abreise an den Abfahrtsort zu bringen hatte, bedeuten daher noch keine solche Bindung)
Eine bloße Koordinierung mit den Erfordernissen des Vertragspartners bedeutet noch keine Weisungsgebundenheit im arbeitsrechtlichen Sinn (Hinweis E 19.2.1991, 89/08/0097).