Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1995

Geschäftszahl

93/08/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 88/08/0199 4

Stammrechtssatz

Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt entsprechend dem Paragraph 10, Absatz eins, ASVG grundsätzlich mit dem tatsächlichen Antritt (der Aufnahme) der Beschäftigung; auf den vereinbarten Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kommt es nicht an (Hinweis E 24.10.1989, 88/08/0281).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/08/0062 E 17. Januar 1995