Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1995

Geschäftszahl

93/08/0092

Rechtssatz

Aus der Ersatzpflicht für eine beschädigte Schleifmaschine kann weder der Schluß auf das Fehlen persönlicher Abhängigkeit noch auf die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgangsweise des Dienstgebers gezogen werden. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080092.X07