Verwaltungsgerichtshof
17.01.1995
93/08/0092
Aus der Ersatzpflicht für eine beschädigte Schleifmaschine kann weder der Schluß auf das Fehlen persönlicher Abhängigkeit noch auf die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorgangsweise des Dienstgebers gezogen werden. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer.
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080092.X07