Verwaltungsgerichtshof
22.06.1993
93/08/0025
GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0289 8
Die Frage, ob der Beschäftigte zum Betriebsinhaber in einem Verhältnis gem Paragraph 4, Absatz 2, ASVG steht, ist von jener zu trennen, auf wessen Rechnung der Betrieb geführt wird; letztere Frage ist für erstere nur zur Umschreibung der Person des Dienstgebers iSd Paragraph 35, Absatz eins, ASVG von Bedeutung.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/08/0026