Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1993

Geschäftszahl

93/08/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/24 89/08/0168 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die nicht Eigentümer eines Betriebes ist, kann dennoch als Dienstgeber angesehen werden, wenn der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird. Dies gilt etwa für Pächter und Fruchtnießer (Hinweis E 14.10.1970, 695/70, VwSlg 7879 A/1970).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/08/0026