Verwaltungsgerichtshof
22.06.1993
93/08/0025
GRS wie VwGH E 1992/03/24 89/08/0168 1
Eine Person, die nicht Eigentümer eines Betriebes ist, kann dennoch als Dienstgeber angesehen werden, wenn der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird. Dies gilt etwa für Pächter und Fruchtnießer (Hinweis E 14.10.1970, 695/70, VwSlg 7879 A/1970).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/08/0026