Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1995

Geschäftszahl

93/08/0021

Rechtssatz

Ein verfrühter - vor Ablauf der sechsmonatigen Entscheidungsfrist des Paragraph 73, Absatz eins, AVG - eingebrachter Devolutionsantrag bewirkt keinen Zuständigkeitsübergang. Da er unzulässig ist, ist er auch zurückzuweisen, wenn inzwischen die sechsmonatige Frist verstrichen ist.