Verwaltungsgerichtshof
22.06.1993
93/08/0011
Die Übermittlung von Kontoauszügen und Beitragsrechnungen über den bisher aushaftenden Gesamtsaldo der Beitragsschulden durch den zuständigen Versicherungsträger unterbricht die Verjährung des Feststellungsrechts gem Paragraph 68, Absatz eins, ASVG.