Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1993

Geschäftszahl

93/08/0011

Rechtssatz

Die Übermittlung von Kontoauszügen und Beitragsrechnungen über den bisher aushaftenden Gesamtsaldo der Beitragsschulden durch den zuständigen Versicherungsträger unterbricht die Verjährung des Feststellungsrechts gem Paragraph 68, Absatz eins, ASVG.