Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1993

Geschäftszahl

93/08/0011

Rechtssatz

Aus der - aus der Liquidation der Gesellschaft erkennbaren - "gänzlichen Vermögenslosigkeit" kann ein Rückschluß auf die im Zeitpunkt der Fälligkeit der Beitragsschuld jeweils gegebene Liquiditätslage nicht gezogen werden (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0100).