Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1996

Geschäftszahl

93/07/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1332/67 E 10. Mai 1968 RS 6

Stammrechtssatz

Ein von einem tauglichen Sachverständigen erstelltes, mit den Erfahrungen des Lebens und den Denkgesetzen nicht in Widerspruch stehendes Gutachten kann in seiner Beweiskraft nur durch ein gleichwertiges Gutachten bekämpft werden.