Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1996

Geschäftszahl

93/07/0163

Rechtssatz

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Beschwerde des Adressaten eines wasserpolizeilichen Auftrages nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG gegen diesen Auftrag, gibt es keine mitbeteiligte Partei.