Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1994

Geschäftszahl

93/07/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1480/49 E 9. November 1951 VwSlg 494 F/1951 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig.