Verwaltungsgerichtshof
14.12.1995
93/07/0147
Die Rechtsstellung als Betroffener und die Parteistellung im Verfahren über die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages setzt ein Verlangen im Sinne einer Antragstellung auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages voraus (Hinweis E 28.7.1994, 92/07/0138; B 28.7.1994, 94/07/0085).