Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1995

Geschäftszahl

93/07/0147

Rechtssatz

Die Rechtsstellung als Betroffener und die Parteistellung im Verfahren über die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages setzt ein Verlangen im Sinne einer Antragstellung auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages voraus (Hinweis E 28.7.1994, 92/07/0138; B 28.7.1994, 94/07/0085).