Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1995

Geschäftszahl

93/07/0136

Rechtssatz

Die Entscheidung über ein Bringungsrecht im Wege der Erlassung von Teilbescheiden über bestimmte Wegabschnitte findet in der Bestimmung des Paragraph 59, Absatz eins, AVG keine Deckung (Hinweis E 26.4.1995, 94/07/0096).