Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1995

Geschäftszahl

93/07/0128

Rechtssatz

Ersitzung iSd Paragraph 1452, ABGB ist die Erwerbung von Rechten durch Fortsetzung des mit den gesetzlichen Erfordernissen ausgestatteten Besitzes während der vom Gesetz bestimmten Zeit.