Ersitzung iSd § 1452 ABGB ist die Erwerbung von Rechten durch Fortsetzung des mit den gesetzlichen Erfordernissen ausgestatteten Besitzes während der vom Gesetz bestimmten Zeit.Ersitzung iSd Paragraph 1452, ABGB ist die Erwerbung von Rechten durch Fortsetzung des mit den gesetzlichen Erfordernissen ausgestatteten Besitzes während der vom Gesetz bestimmten Zeit.