Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1995

Geschäftszahl

93/07/0128

Rechtssatz

Unter den Begriff "Errichten" iSd Paragraph 5, Absatz eins, Burgenländisches Mindestabstandgesetz, LGBl 1989/16, läßt sich sowohl die Neuerrichtung als auch die Wiedererrichtung eines Zaunes subsumieren.