Verwaltungsgerichtshof
12.10.1993
93/07/0111
GRS wie 1922/74 B 25. Februar 1975 RS 1
Wurde das Verfahren über eine Beschwerde nach Paragraph 33, Absatz eins, VwGG 1965 eingestellt, weil diese nach Paragraph 34, Absatz 2, desselben Gesetzes als zurückgezogen anzusehen war, ist eine neuerliche Beschwerde gegen denselben Bescheid wegen entschiedener Sache gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG 1965 zurückzuweisen (Hinweis B 19.11.1969, 1699/69).