Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1993

Geschäftszahl

93/07/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1922/74 B 25. Februar 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde das Verfahren über eine Beschwerde nach Paragraph 33, Absatz eins, VwGG 1965 eingestellt, weil diese nach Paragraph 34, Absatz 2, desselben Gesetzes als zurückgezogen anzusehen war, ist eine neuerliche Beschwerde gegen denselben Bescheid wegen entschiedener Sache gemäß Paragraph 34, Absatz eins, VwGG 1965 zurückzuweisen (Hinweis B 19.11.1969, 1699/69).