Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

93/07/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1994/07/28 94/07/0085 1

Stammrechtssatz

Bei einem nach Paragraph 138, Absatz eins, WRG aus öffentlichen Interessen ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag kommt außer dem zu Verpflichtenden niemandem Parteistellung zu (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randzahl 16 zu Paragraph 138, WRG 1959).