Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1994

Geschäftszahl

93/06/0212

Rechtssatz

Daß eine Landesstraße auch Aufgaben einer Gemeindestraße (hier: Erschließung eines Betriebsgebietes) übernimmt, macht die Landesstraße im Hinblick auf die unmittelbare Anbindung dieses Gebietes an das übergeordnete Straßennetz nicht rechtswidrig.