Verwaltungsgerichtshof
23.06.1994
93/06/0212
Daß eine Landesstraße auch Aufgaben einer Gemeindestraße (hier: Erschließung eines Betriebsgebietes) übernimmt, macht die Landesstraße im Hinblick auf die unmittelbare Anbindung dieses Gebietes an das übergeordnete Straßennetz nicht rechtswidrig.