Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1994

Geschäftszahl

93/06/0212

Rechtssatz

Der Umstand, daß einer von mehreren möglichen Gesichtspunkten für die Erforderlichkeit einer Landstraße nach dem Vlbg LStG weggefallen ist, macht das Straßenprojekt noch nicht unzulässig (Hinweis E 17.6.1993, 92/06/0228, AW 92/06/0062, 92/06/0267).