Verwaltungsgerichtshof
23.06.1994
93/06/0212
Der Umstand, daß einer von mehreren möglichen Gesichtspunkten für die Erforderlichkeit einer Landstraße nach dem Vlbg LStG weggefallen ist, macht das Straßenprojekt noch nicht unzulässig (Hinweis E 17.6.1993, 92/06/0228, AW 92/06/0062, 92/06/0267).