Verwaltungsgerichtshof
17.03.1994
93/06/0096
GRS wie 87/06/0003 E 13. April 1989 RS 2
Bei Beurteilung, ob Emissionen eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarschaft herbeiführen ist von einem sich an der für das zu bebauende Grundstück im FlWPl festgelegte Widmungskategorie orientierenden Durchschnittsmaßstab auszugehen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
E 17. März 1994, 93/06/0132