Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1993

Geschäftszahl

93/06/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/28 92/06/0004 2

Stammrechtssatz

Für die Frage des Vorliegens eines Immissionsschutzes ist die Widmung des zu bebauenden Grundstückes maßgebend, nicht aber jene des diesem Grundstück benachbarten Grundstückes.