Verwaltungsgerichtshof
07.12.1993
93/05/0135
Die Behauptung eines Nachbarn, durch die Errichtung des geplanten Bauvorhabens werde sein landwirtschaftlicher Betrieb entwertet, stellt eine privatrechtliche Einwendung dar, welche der Erteilung der Baubewilligung nicht entgegensteht (Hinweis Neuhofer-Sapp, OÖ Baurecht, 03te Aufl, S 222f).