Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1993

Geschäftszahl

93/05/0135

Rechtssatz

Die Behauptung eines Nachbarn, durch die Errichtung des geplanten Bauvorhabens werde sein landwirtschaftlicher Betrieb entwertet, stellt eine privatrechtliche Einwendung dar, welche der Erteilung der Baubewilligung nicht entgegensteht (Hinweis Neuhofer-Sapp, OÖ Baurecht, 03te Aufl, S 222f).