Verwaltungsgerichtshof
21.09.1993
93/05/0069
Die Bestimmung des Paragraph 19, Absatz 4, NÖ ROG 1976 soll unter anderem verhindern, daß eine Zersiedelung und Verhüttelung auf jenen Grundflächen erfolgt, welche der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten sind.