Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Geschäftszahl

93/05/0069

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 19, Absatz 4, NÖ ROG 1976 soll unter anderem verhindern, daß eine Zersiedelung und Verhüttelung auf jenen Grundflächen erfolgt, welche der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten sind.