Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1995

Geschäftszahl

93/04/0241

Rechtssatz

Unter "Eigentümer oder Inhaber" iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 sind nicht nur die (zeitlich gesehen) letzten Eigentümer oder Inhaber einer Sache in Betracht zu ziehen, sondern sämtliche aktuellen wie historischen Eigentümer oder Inhaber dieser Sache.