Verwaltungsgerichtshof
21.03.1995
93/04/0241
Unter "Eigentümer oder Inhaber" iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 sind nicht nur die (zeitlich gesehen) letzten Eigentümer oder Inhaber einer Sache in Betracht zu ziehen, sondern sämtliche aktuellen wie historischen Eigentümer oder Inhaber dieser Sache.