Verwaltungsgerichtshof
24.05.1994
93/04/0196
GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/10/0140 1
Werden die maßgeblichen Gutachten in den Bescheiden der Erstbehörde im vollen Wortlaut wiedergegeben, kann von einer Verletzung des Parteiengehörs keine Rede sein.