Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1993

Geschäftszahl

93/04/0176

Rechtssatz

Durch die Bestimmungen über die Eintragungen des Lehrvertrages soll die Lehrlingsstelle in die Lage versetzt werden, die Ausbildung von Lehrlingen entsprechend zu überwachen (Hinweis E 9.4.1975, 1787/74, VwSlg 8803 A/1975).