Verwaltungsgerichtshof
19.10.1993
93/04/0176
Durch die Bestimmungen über die Eintragungen des Lehrvertrages soll die Lehrlingsstelle in die Lage versetzt werden, die Ausbildung von Lehrlingen entsprechend zu überwachen (Hinweis E 9.4.1975, 1787/74, VwSlg 8803 A/1975).